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Beitragsordnung des Vereins zur nachhaltigen Förderung der Idee der Bundesgartenschau Gera-Ronneburg 2007 e.V. 

Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 08.06.1999 die Beitragsordnung errichtet. Die erste Änderung der Beitragsordnung, Punk. 2, trat mit Beschlussfassung der Mitgliederversammlung vom 15.11.2001 in Kraft.   

1. Beitragspflichtig ist jedes Mitglied des Vereins. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.  

2. Als Jahresbeitrag gelten folgende Sätze: 

  1. für natürliche Personen                                     EUR  30,--
  2. für juristische Personen                                    EUR 300,--
  3. Handelsgesellschaften und Einzelkaufleute          EUR 300,--
  4. Freiberufler                                                     EUR 300,--  

Der Vorstand kann auf Antrag eines Mitglieds in besonders gelagerten Fällen oder zur Vermeidung von Härten ausnahmsweise einen abweichenden Beitragssatz beschließen. Dabei sind die jeweiligen sozialen und wirtschaftlichen Belange des Mitglieds zu berücksichtigen.  

3. Der jährliche Beitrag ist im Voraus zu entrichten und am 31.01. eines jeden Jahres zur Zahlung fällig. Bei Eintritt in den Verein im Verlaufe eines Kalenderjahres ist der Beitrag am 01. des Monats, der auf den Beginn der Mitgliedschaft folgt, fällig.  

4. Mitgliedsbeiträge werden grundsätzlich im Lastschriftverfahren eingezogen.

5. Im Falle des Zahlungsverzuges eines Mitgliedes ist der Verein berechtigt, für die zweite und jede weitere Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5,- zu erheben.  

6. Diese Beitragsordnung tritt am Tag der Beschlussfassung in Kraft.

  Gera, den 08.06.1999 

Die 1. Änderung dieser Beitragsordnung wird mit Beschlussfassung der Mitgliederversammlung vom 15.11.2001 wirksam.